AGB
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Leistungen der Cometik GmbH (im Folgenden Cometik), Richard-Byrd-Straße 33, 50829 Köln.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihnen wurde ausdrücklich zugestimmt. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Cometik unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
(3) Der Kunde ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(4) Die Website wird auf der Grundlage des Pflichtenheft erstellt, welches insbesondere die grafischen und technischen Merkmale sowie Fristen und Maßnahmen für die Erstellung und Inbetriebnahme der Website enthält.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellformulars zustande.
(2) Die im Bestellformular gemachten Zusicherungen der Cometik sind nur insoweit verbindlich, wie die Umsetzung nach dem Stand der Technik unter angemessenem Aufwand möglich ist. Weicht der Inhalt des Bestellformulars von den Regelungen dieser AGB oder dem Inhalt des Pflichtenhefts ab, so sind jeweils nur die Regelungen der AGB und des Pflichtenheftes maßgeblich.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle Informationen, Inhalte, Daten, und Unterlagen, die für die Erstellung der Website erforderlich sind, unentgeldlich, in vorgegeber Form und innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Bei Nichteinhaltung behält sich Cometik vor, entsprechend passende Inhalte selbst zu erstellen um nach Vertragsschluss zeitnah eine fertige Website liefern zu können.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, durch seinen Domainnamen und das Publizieren seiner Daten im Internet nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter zu verstoßen. Er ist für den Inhalt der Website allein verantwortlich.
(3) Im Rahmen der Bereitstellung und Pflege der Internetpräsenz treffen den Kunden Mitwirkungspflichten. Diese Pflichten beinhalten insbesondere die wöchentliche Aktualisierung des Inhalts der Website, die Verbreitung der Aktualisierung auf seinen Social-Media-Kanälen, die Veröffentlichung der URL-Adresse seiner Website bei einem Google-my-Business-Eintrag (GMB) und die monatliche Verknüpfung mit anderen Websites über einen Backlink.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, z.B bei der Bereitstellung der Website oder Hosting, gegenüber Dritten geheim zu halten. Er ist verpflichtet, für seine Konten sichere Passwörter zu wählen. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens acht Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist.
§ 4 Rechte an der Website, Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen von Cometik, insbesondere die Urheberrechte sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden, Cometik zu, auch wenn die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben des Kunden entstanden sind.
(2) Cometik gewährt dem Kunden ein Nutzungsrecht an der hergestellten Website für die Dauer des Vertrages. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und besteht ausschließlich zum Betrieb der Website.
(3) Bei Nichtverlängerung / Ablauf der Vertragslaufzeit geht die Website in den Besitz des Kunden über.
(4) Cometik ist berechtigt als Urheber der Website in Form eines Vermerks auf dieser angegeben zu werden. Hierfür bringt er den Vermerk, inklusive eines Hyperlinks zur eigenen Homepage selbst an. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung zu entfernen.
(5) Cometik ist berechtigt, die Website jederzeit zu Demonstrationszwecken als Eigenwerbung zu nutzen.
§ 5 Abtretung
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Cometik Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abtritt.
(2) Die Abtretung wird dem Kunden angezeigt oder ergibt sich für ihn aus den Rechnungen bzw. der Lastschriftanzeige. Der Kunde kann nur an den Dritten mit Erfüllungswirkung leisten.
(3) Die Rechte aus § 4 (1) gehen auf den Dritten über. Der Kunde behält sein Nutzungsrecht aus § 4 (2).
(4) Entgegen § 404 BGB kann der Kunde Einwendungen, die er gegen Cometik hat, nicht dem Dritten gegenüber geltend machen.
§ 6 Domainname der Website
(1) Der Kunde ist der alleinige Inhaber der Rechte des Domainnamens der Website.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten, einen Domainnamen zu wählen, der dem geltenden Recht entspricht und keine Rechte Dritter verletzt. Cometik trifft keine Überprüfungspflicht.
(3) Cometik hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Cometik nimmt die Registrierung des Domainnamens auf Kosten des Kunden für diesen vor und gibt ihn nach Beendigung des Vertrags an den Kunden zurück.
§ 7 Leistungsumfang
(1) Die im folgenden aufgelisteten Leistungen sind abschließend.
(2) Falls der Kunde keinen bestehenden Hosting Vertrag hat, besteht die Option diesen von Cometik bei einem gewählten Anbieter einrichten zu lassen. Die Zahlungen für das Hosting übernimmt der Kunde.
(3) Für die Wartung der Website nimmt Cometik Sicherheitsupdates und Aktualisierungen des Inhalts der Website vor.
(4) Cometik nimmt regelmäßige, dem derzeitigen Stand der Technik entsprechende Backups zur Datensicherung vor.
(5) Je nach gewähltem Leistungspaket beinhaltet die Bereitstellung der Website die Pflege dieser, die Registrierung der Website bei der Google Search Console und Google Analytics, die Erstellung / Änderung eines GMB, eine Optimierung der Inhalte der Website unter Mitwirkung des Kunden und die Übernahme etwaiger bereits bestehender Webseiten in die von Cometik erstellte Website. Es können maximal 3 Unterseiten innerhalb der Vertragslaufzeit hinzugefügt werden. Die Optimierung der Inhalte umfasst keine komplette Neugestaltung der vom Kunden abgenommenen Website.
(6) Leistungen, welche nicht in den Absätzen 1 bis 6 bezeichnet sind, werden von dem zwischen den Parteien im Bestellformular vereinbarten Preis nicht umfasst.
§ 8 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Höhe des vom Kunden zu zahlenden Entgelts bestimmt sich nach dem Bestellformular.
(2) Bei Vertragsabschluss werden 100% der vereinbarten einmaligen Leistungen fällig.
(3) Je nach gewähltem Leistungspaket fällt für die Nutzung, Wartung und Pflege der Internetpräsenz eine monatliche Zahlung an. Die erste Zahlung beginnt bei Unterzeichnung einer Abnahmeerklärung / Lieferschein, spätestens aber 8 Wochen nach Vertragsschluss.
(4) Kommt der Kunde trotz Mahnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist Cometik berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(5) Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn hingegen nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, es handelt sich um Mängelrügen, die von Cometik schriftlich anerkannt wurden.
§ 9 Haftung, Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss
(1) Die Dienste von Cometik werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist aufgrund der dezentralen Struktur des Internets technisch nicht realisierbar und kann deshalb nicht gewährleistet werden.
(2) Bei Lieferung der Website unterzeichnet der Kunde eine Abnahmeerklärung, welche die Lieferung als vertragsgemäß ausweist.
(3) Störungen hat Cometik im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich anzuzeigen.
(4) Cometik haftet nicht für Schäden durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht im Einflussbereich von Cometik liegen.
(5) Kommt es trotz regelmäßig vorgenommener Backups gemäß § 5 (4) zu einem Datenverlust, übernimmt Cometik keine Haftung.
(6) Führt die Verletzung einer Pflicht aus § 3 (1) zu einer Verzögerung der Fertigstellung der Webseite, so sind Ansprüche des Kunden auf Ersatz der Schäden infolge der Verzögerung ausgeschlossen.
(7) Verletzt der Kunde eine seiner Pflichten aus § 3 (2) und sollte aus diesem Grund die Website nicht verfügbar sein, so hat der Kunde keine Ansprüche gegen Cometik.
(8) Hält der Kunde die Sicherheitsangaben nach § 3 (4) nicht ein, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
(9) Der Kunde stellt Cometik von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Rechtsverletzung, die mit der Erfüllung des Vertrages zusammenhängt, Cometik gegenüber geltend machen.
§ 10 Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag wird für den im Bestellformular bezeichneten Zeitraum geschlossen. Ist ein Zeitraum im Formular nicht bestimmt, wird der Vertrag für die Dauer von 48 Monaten geschlossen. Er wird automatisch für einen Zeitraum von einem Jahr verlängert, sollte er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(3) Bei Nichtzahlung des Entgelts nach § 8 trotz Mahnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ungerechtfertigter Weigerung die Abnahmeerklärung zu unterzeichnen oder bei Verstoß der Website gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, steht Cometik ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(4) Im Falle außerordentlichen Kündigung verpflichtet sich der Kunde, Cometik den dadurch entstehenden Schaden auszugleichen. Dieser beinhaltet insbesondere diejenigen Raten, welche bis zum Ablauf des Vertrages zu entrichten gewesen wären.
(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind Ansprüche des Kunden gegen Cometik ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
(1) Durch Cometik werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und –verordnungen.
(2) Welche Daten Cometik wie und wofür verarbeitet, kann ihrer Datenschutzerklärung entnommen werden, die unter https://www.cometik.de eingesehen werden kann.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Köln.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Köln.
(4) Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.